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Ein Sprachkursvisum erlaubt dir, für 3 bis 12 Monate nach Deutschland zu reisen, um einen Intensivsprachkurs zu besuchen. Voraussetzung ist, dass der Kurs mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst.
Eine gültige Kursanmeldung bei einem anerkannten Intensivkurs (A1–C2). Nachweis finanzieller Mittel für deinen Aufenthalt (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung). Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts.
Nein, das Sprachkursvisum erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Es dient ausschließlich dem Zweck, Deutsch zu lernen.
Nach Abschluss des Kurses musst du Deutschland verlassen, es sei denn, du beantragst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium oder eine andere zulässige Tätigkeit.
• Reisepass
• Kursanmeldung
• Nachweis finanzieller Mittel
• Nachweis einer Krankenversicherung
• Motivationsschreiben
• Aktuelles Passfoto
• Formular für den Visumantrag
Nach Abschluss des Kurses musst du Deutschland verlassen, es sei denn, du beantragst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium oder eine andere zulässige Tätigkeit.
Ein Intensivkurs hat in der Regel mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, aufgeteilt auf tägliche Lerneinheiten von Montag bis Freitag.
Eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf des Visums musst du Deutschland verlassen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.
• Keine langen Wartezeiten
• Kleine Gruppen für intensives Lernen
• Flexible Starttermine und schneller Einstieg
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